Informationspflichten

Informationspflichten gemäss Versicherungsaufsicht

Glatt Consulting GmbH

Wiesenstrasse 10A
8952 Schlieren
FINMA Registernummer: F01465068

Informationspflicht nach Artikel 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)

Gemäss Art. 45 Abs. 1 VAG müssen wir Sie, sobald wir mit Ihnen in Kontakt treten, über folgende Punkte informieren:

  1. Identität und Adresse:
    • Glatt Consulting GmbH, Wiesenstrasse 10A, 8952 Schlieren
  2. Tätigkeit als Broker und Mandatsträgerin:
    • Wir sind als Broker und Mandatsträger tätig, wobei wir finanziell und wirtschaftlich unabhängig von Versicherungsgesellschaften agieren und uns ausschliesslich Ihnen als unserem Auftraggeber verpflichtet fühlen.
  3. Information über berufliche Qualifikationen:
    • Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich über die beruflichen Qualifikationen sowie die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden und Agenten zu informieren.
  4. Haftung für Nachlässigkeit:
    • Wir haften für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte, die im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit entstehen können.
  5. Bearbeitung von Personendaten:
    • Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt gemäss den geltenden Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Dies umfasst die Festlegung von Ziel, Zweck, Umfang und Empfängern der Daten sowie deren Aufbewahrung.

Widerrufsrecht nach Art. 2a des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes)

  • Versicherungsnehmer können ihren Antrag zum Abschluss eines Vertrags oder die Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt mit der Antragstellung oder Annahme des Vertrags. Ein Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kann in jeder Form geschehen, die den Nachweis durch Text ermöglicht (z.B. E-Mail, SMS, WhatsApp). Geschädigte Dritte können trotz eines Widerrufs gutgläubig Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss.

Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifikationen

  • Gemäss VAG Art 43 sind wir verpflichtet, unsere Mitarbeitenden und Agenten regelmässig aus- und weiterzubilden. Unser umfangreiches Förderungs- und Entwicklungsprogramm stellt sicher, dass die berufliche Qualifikation einen hohen Stellenwert einnimmt. Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die durch den Bundesrat für die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlern festgelegt werden.
  • Nach VAG Art. 45 Abs 1, Bst. c., informieren wir Sie darüber, wie Sie sich über die beruflichen Qualifikationen unserer Mitarbeitenden und Agenten informieren können:
    • Transparente Informationen über den Ausbildungsstand jedes Mitarbeitenden.
    • Darstellung der beruflichen Qualifikation des jeweiligen Mitarbeitenden oder Agenten, der mit Ihnen in Kontakt tritt.
    • Möglichkeit zur detaillierten Einsicht in unser Ausbildungskonzept.
    • Unsere Mitarbeitenden und Agenten verfügen über Zertifikate wie „Versicherungsvermittler-in VBV“.

Vermeidung von Interessenskonflikten

  • Gemäss VAG Art 45a treffen wir geeignete organisatorische Massnahmen, um Interessenkonflikte bei der Vermittlung von Versicherungsdienstleistungen zu vermeiden und mögliche Benachteiligungen auszuschliessen.
  • Wir verpflichten uns zur ausschliesslichen Treuepflicht Ihnen gegenüber und garantieren, dass wir:
    • Nicht im Konkurs- oder Insolvenzverfahren sind.
    • Nicht wegen eines Vergehens verurteilt wurden, das unsere Zuverlässigkeit infrage stellt.
    • Keine schweren beruflichen Verfehlungen begangen haben.
    • Unsere Pflichten zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben erfüllen.
    • Korrekte, wahrheitsgemässe und vollständige Auskünfte geben.
    • Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Betrug, Korruption oder ähnlicher Vergehen haben.
    • Keine Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Versicherungsunternehmen haben, die unsere Unabhängigkeit beeinträchtigen.
    • Keine leitenden Funktionen in Versicherungsunternehmen innehaben.
    • Keine Mitarbeitenden oder Agenten beschäftigen, die eine leitende Funktion in einem Versicherungsunternehmen innehaben.

Offenlegung der Entschädigungen seitens Versicherungen

  • Für unsere Dienstleistungen können wir durch Provisionen und/oder Verwaltungsentschädigungen von den Versicherern entschädigt werden. Diese Entschädigungen werden gemäss der gesetzlichen Offenlegungspflicht nach VAG Art. 45b deklariert.
    • Berechnungsparameter:
      • Sach-, Haft-, Cyber-, Rechtsschutz- und Transportversicherungen: max. 15% der fakturierten Netto-Jahresprämie.
      • Motorfahrzeug- und Flottenverträge: max. 10% der fakturierten Netto-Jahresprämie.
      • Obligatorische UVG-Unfallversicherung: max. 5% der fakturierten Netto-Jahresprämie.
      • Unfall-Zusatzversicherungen: max. 15% der fakturierten Netto-Jahresprämie.
      • Krankentaggeldversicherung: max. 7.5% der fakturierten Netto-Jahresprämie.
      • Berufliche Vorsorge (Pensionskassen und 1E Verträge): max. 7% der reinen Risiko-Jahresprämie.
      • Krankenkassen: max. CHF 70 für KVG-Lösungen und für VVG zwischen 12-24x VVG der Monatsprämie.
      • Lebensversicherungen und Vorsorgepolicen: max. 6% der einmaligen Produktionssumme, berechnet aus Prämie * Laufzeit in Jahren, welche in 36 Monaten abverdient werden.
  • Hinweis: Es kann zu Abweichungen dieser Berechnungsparameter kommen. Unabhängig davon verpflichten wir uns, Sie jederzeit auf Anfrage umfassend und detailliert schriftlich über die aktuell aus einem Mandat resultierende Entschädigung zu informieren. Unsere Mitarbeitenden und Agenten werden Sie im Beratungsgespräch vor einem Abschluss einer Versicherung transparent über die Entschädigung des Versicherers informieren.